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  • AutorenbildChristian Gersbacher

Yogyakarta-Prinzipien: Menschenrechte für LGBTQ*



Am 10. Dezember 1948 wurden auf der UN-Generalversammlung in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Aber wie sieht es um die Rechte von LGBTQ*? Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTQ* fanden bisher in den maßgeblichen UN-Dokumenten keine Erwähnung. Im November 2016 hat daher eine Gruppe renommierter Menschenrechtsexpert*innen aus 25 verschiedenen Ländern im Rahmen eines Treffen an der Gadjah Mada University in Yogyakarta in Indonesien die sogenannten Yogyakarta-Prinzipien konzipiert und erarbeitet. Diese stellen klar, dass alle LGBTQ* Personen einen Anspruch auf gleichberechtigte Inklusion in das System des Menschenrechtsschutzes haben, der in allen konkreten menschenrechtlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen ist.


Die Yogyakarta-Prinzipien dienen der Interpretation und Ergänzung bestehender Menschenrechtsstandards

Die Gremien der Vereinten Nationen haben unmissverständlich festgehalten, dass alle Menschen den Schutz des UN-Menschenrechtssystems genießen, wenn sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, ihres Geschlechtsausdrucks oder aufgrund von Geschlechtsmerkmalen diskriminiert oder Gewalt ausgesetzt werden.

Dieser Anspruch betrifft beispielsweise das Recht auf Bildung genauso wie den Schutz der Privatsphäre, das Recht auf freie Meinungsäußerung genauso wie etwa das Recht auf Arbeit. Zusammengefasst: Es gibt kein Menschenrecht, das unter dem Gesichtspunkt sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität irrelevant wäre.



Menschenrechtsverletzungen gegenüber Personen wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität umfassen außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, Missachtungen der Privatsphäre, willkürliche Inhaftierung, Verweigerung von Beschäftigung und Bildungsangeboten sowie massive Diskriminierung in Bezug auf den Genuss anderer Menschenrechte.

Wichtige Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen bekräftigen die Verpflichtung der Staaten, allen Menschen wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu garantieren. Allerdings ist die internationale Reaktion lückehaft und uneinheitlich gewesen. Daher rührt die Notwendigkeit eines übereinstimmenden Verständnisses der umfassenden Geltung internationaler Menschenrechtsstandards und ihrer Anwendung in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Genau das leisten die Yogyakarta-Prinzipien.

Seit 2016 gibt es zudem einen unabhängigen Experten gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) innerhalb der Vereinten Nationen.

Darüber hinaus enthalten die Prinzipien erstmalig – und das kann ebenfalls als historisch angesehen werden – konkrete Forderungen an Politiker auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, die Diskriminierung und Verfolgung aufgrund von Sexueller Orientierung zu beenden. Die Botschaft der Prinzipien ist einfach und kurz: Menschenrechte lassen keine Ausnahmen zu, sie gelten für jeden, ohne Ausnahme.


Damit die Yogyakarta-Prinzipien nicht nur leere Worte bleiben

Für den Erfolg der Yogyakarta-Prinzipien ist es wichtig, dass diese aktiv in unserer Gesellschaft umgesetzt und die Prinzipien als Arbeitsgrundlage etabliert werden. Nur auf diese Weise haben sie die die Menschenrechte für alle Menschen uneingeschränkt zu gewährleisten. Der Direktor des LGBTQ* Rights Programms bei Human Rights Watch Scott Long, sagte:

"[...]sollten die Yogyakarta-Prinzipien nur ein Symbol bleiben und nicht als Instrument für die Verbreitung und Förderung der Menschenrechte genutzt werden, so haben sie versagt und wir mit ihnen."

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